Ombudsmann Verfahren

Seit dem 2. April 2002 haben Privat- und Firmenkunden der Volksbank Nottuln die Möglichkeit,

bei Meinungsverschiedenheiten über sämtliche von der Bank angebotenen Produkte

und Dienstleistungen einen unabhängigen und neutralen Ombudsmann anzurufen.

Mit der Einführung eines außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens für die

genossenschaftliche Bankengruppe eröffnet der Bundesverband der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) dem Verbraucher einen einfachen

und kostengünstigen Zugang zum Recht, ohne ihm seinen Rechtsschutz vor den

ordentlichen Gerichten zu verwehren. Nach der Devise "Schlichten statt Richten"

sollen für den Verbraucher somit förmliche Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten

möglichst vermieden werden. Der Schlichter ist in seiner Aufgabe unabhängig, neutral

und unterliegt keinerlei Weisungen. Er hat die Befähigung zum Richteramt und wird für

die Dauer von drei Jahren bestellt.

 

Zum Omdusmann für die genossenschaftliche Bankengruppe wurde Dr. Alfons van

Gelder berufen, der bis 2001 als Richter am

XI. Zivilsenat (u.a. Bank- und Börsenrecht) des Bundesgerichtshofes tätig war. Zu dessen

Stellvertreter wurde Prof. Dr. Franz Häuser ernannt der Inhaber

des Stiftungslehrstuhls für Bank- und Börsenrecht an der Universität Leipzig. Er leitet

dort zudem gemeinschaftlich das Institut für Deutsches und Internationales Bank- und

Kapitalmarktrecht. Die hohe Integrität und Fachkompetenz dieser beiden Personen lassen

eine wirkungsvolle Streitbeilegung und damit einen gerechten Ausgleich zwischen

Verbrauchern und Banken erwarten. Das freiwillige Selbstregulierungsverfahren der

genossenschaftlichen Bankengruppe erfüllt die auf nationaler und europäischer Ebene

bestehenden politischen Anforderungen für die Einrichtung außergerichtlicher

Streitschlichtungsstellen.

 

Unbürokratischer Ablauf des Verfahrens

 

Kunden, die den Ombudsmann anrufen möchten, richten ihre schriftliche Beschwerde

an die "Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken (BVR), Postfach 30 92 63, 10760 Berlin". Um für den Verbraucher

einen zügigen Verfahrensablauf zu gewährleisten, nimmt diese eine formale Vorprüfung

der eingereichten Unterlagen vor. Die Kundenbeschwerdestelle prüft ausserdem die

Zulässigkeit der Beschwerde und leitet sie an die Volksbank weiter, um die

Stellungnahme der anderen Partei einzuholen. Der Ombudsmann unterbreitet auf der

Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen beider Kontrahenten

sowie der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung von

Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag an den Verbraucher und die Bank.

Eine Beweisaufnahme, ausser durch Vorlegung von Unterlagen, sowie eine Anhörung

von Zeugen führt der Schlichter nicht durch, denn diese Möglichkeiten bleiben den

Zivilgerichten vorbehalten. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Verbraucher

noch für die Bank bindend. Beiden steht es frei, ihn innerhalb von 6 Wochen anzunehmen,

oder den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu suchen.

Streitwertgrenzen bestehen nicht, sowohl der Kunde als auch die Bank werden

über den Ausgang des Verfahrens schriftlich unterrichtet.

Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Volksbank Nottuln eG
BLZ: 40164352
BIC: GENODEM1CNO