Seit dem 2. April 2002 haben Privat- und Firmenkunden der Volksbank Nottuln die Möglichkeit,
bei Meinungsverschiedenheiten über sämtliche von der Bank angebotenen Produkte
und Dienstleistungen einen unabhängigen und neutralen Ombudsmann anzurufen.
Mit der Einführung eines außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens für die
genossenschaftliche Bankengruppe eröffnet der Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) dem Verbraucher einen einfachen
und kostengünstigen Zugang zum Recht, ohne ihm seinen Rechtsschutz vor den
ordentlichen Gerichten zu verwehren. Nach der Devise "Schlichten statt Richten"
sollen für den Verbraucher somit förmliche Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten
möglichst vermieden werden. Der Schlichter ist in seiner Aufgabe unabhängig, neutral
und unterliegt keinerlei Weisungen. Er hat die Befähigung zum Richteramt und wird für
die Dauer von drei Jahren bestellt.
Zum Omdusmann für die genossenschaftliche Bankengruppe wurde Dr. Alfons van
Gelder berufen, der bis 2001 als Richter am
XI. Zivilsenat (u.a. Bank- und Börsenrecht) des Bundesgerichtshofes tätig war. Zu dessen
Stellvertreter wurde Prof. Dr. Franz Häuser ernannt der Inhaber
des Stiftungslehrstuhls für Bank- und Börsenrecht an der Universität Leipzig. Er leitet
dort zudem gemeinschaftlich das Institut für Deutsches und Internationales Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die hohe Integrität und Fachkompetenz dieser beiden Personen lassen
eine wirkungsvolle Streitbeilegung und damit einen gerechten Ausgleich zwischen
Verbrauchern und Banken erwarten. Das freiwillige Selbstregulierungsverfahren der
genossenschaftlichen Bankengruppe erfüllt die auf nationaler und europäischer Ebene
bestehenden politischen Anforderungen für die Einrichtung außergerichtlicher
Streitschlichtungsstellen.
Unbürokratischer Ablauf des Verfahrens
Kunden, die den Ombudsmann anrufen möchten, richten ihre schriftliche Beschwerde
an die "Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR), Postfach 30 92 63, 10760 Berlin". Um für den Verbraucher
einen zügigen Verfahrensablauf zu gewährleisten, nimmt diese eine formale Vorprüfung
der eingereichten Unterlagen vor. Die Kundenbeschwerdestelle prüft ausserdem die
Zulässigkeit der Beschwerde und leitet sie an die Volksbank weiter, um die
Stellungnahme der anderen Partei einzuholen. Der Ombudsmann unterbreitet auf der
Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen beider Kontrahenten
sowie der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung von
Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag an den Verbraucher und die Bank.
Eine Beweisaufnahme, ausser durch Vorlegung von Unterlagen, sowie eine Anhörung
von Zeugen führt der Schlichter nicht durch, denn diese Möglichkeiten bleiben den
Zivilgerichten vorbehalten. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Verbraucher
noch für die Bank bindend. Beiden steht es frei, ihn innerhalb von 6 Wochen anzunehmen,
oder den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu suchen.
Streitwertgrenzen bestehen nicht, sowohl der Kunde als auch die Bank werden
über den Ausgang des Verfahrens schriftlich unterrichtet.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen.